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BPatG, 19.01.2011 - 26 W (pat) 6/10 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 4 MarkenG, § 54 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "ROLLER" - Freihaltungsbedürfnis - Täuschungsgefahr
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 4 MarkenG, § 54 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "ROLLER" - Freihaltungsbedürfnis - Täuschungsgefahr - rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "ROLLER" - Freihaltungsbedürfnis - Täuschungsgefahr
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "ROLLER" - Freihaltungsbedürfnis - Täuschungsgefahr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.04.2002 - I ZR 72/99
"Original Oettinger"; Produktion von Waren an einer von der geographischen …
Auszug aus BPatG, 19.01.2011 - 26 W (pat) 6/10
Bei ihrer Beurteilung ist auf die Sicht des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren und Dienstleistungen abzustellen (BGH GRUR 2002, 1074, 1076 - Original Oettinger; BPatGE 43, 30, 33 - Herrenstein), wobei in erster Linie die Abnehmer dieser Waren und Dienstleistungen maßgeblich sind, aber auch die Hersteller und Händler der betroffenen Waren bzw. die Erbringer der betroffenen Dienstleistungen nicht unberücksichtigt bleiben dürfen (EuGH GRUR 2004, 682, 683, Nr. 23-25 - Bostongurka). - EuGH, 29.04.2004 - C-371/02
Björnekulla Fruktindustrier
Auszug aus BPatG, 19.01.2011 - 26 W (pat) 6/10
Bei ihrer Beurteilung ist auf die Sicht des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren und Dienstleistungen abzustellen (BGH GRUR 2002, 1074, 1076 - Original Oettinger; BPatGE 43, 30, 33 - Herrenstein), wobei in erster Linie die Abnehmer dieser Waren und Dienstleistungen maßgeblich sind, aber auch die Hersteller und Händler der betroffenen Waren bzw. die Erbringer der betroffenen Dienstleistungen nicht unberücksichtigt bleiben dürfen (EuGH GRUR 2004, 682, 683, Nr. 23-25 - Bostongurka). - BPatG, 23.02.2000 - 26 W (pat) 165/97
Auszug aus BPatG, 19.01.2011 - 26 W (pat) 6/10
Bei ihrer Beurteilung ist auf die Sicht des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren und Dienstleistungen abzustellen (BGH GRUR 2002, 1074, 1076 - Original Oettinger; BPatGE 43, 30, 33 - Herrenstein), wobei in erster Linie die Abnehmer dieser Waren und Dienstleistungen maßgeblich sind, aber auch die Hersteller und Händler der betroffenen Waren bzw. die Erbringer der betroffenen Dienstleistungen nicht unberücksichtigt bleiben dürfen (EuGH GRUR 2004, 682, 683, Nr. 23-25 - Bostongurka).